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Replacement IAS 39 - Neuer Rechnungslegungsstandard IFRS 9 'Financial Instruments'
Datum: Donnerstag, dem 05. Mai 2011
Thema: Rom Infos


Keine wesentliche Vereinfachung durch Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9.

Mit IFRS 9 "Financial Instruments" und sukzessiver Ablösung des IAS 39 reagiert das IASB auf Forderungen, die bisherige Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IAS 32, IAS 39, IFRS 7) transparenter zu gestalten. Die Überarbeitung des Standards erfolgt in 3 Schritten:
Im 1. Schritt wurden IFRS 9-Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung verabschiedet. Über das Geschäftsmodell und Cashflow-Eigenschaften muss nachgewiesen werden, dass eine Folgebewertung zu Amortised Cost zulässig ist. Dies erfordert die Analyse der Verträge. Auch die Umsetzung des Durchschauprinzips i.R.d. Kategorisierung von Verbriefungen nach IFRS 9 bedingt eine hohe Komplexität. Durch IFRS 9 können sich zahlreiche Umbewertungen von Finanzinstrumenten ergeben, die eine strategische Neuausrichtung der Bilanz- und GuV-Steuerung unumgänglich machen.
Die 2. Phase des IFRS 9 umfasst die Risikovorsorge. Sie ersetzt den "Incurred Loss-" durch ein "Expected Loss-Modell" auf Basis erwarteter Cashflows. Allerdings erfordern die Anpassungen an veränderte Erwartungen bei den Ausfallrisiken und an erwartete Zahlungsströme umfassende Modifikationen am bisherigen Wertberichtigungsprozess. Intensive Back-Testings werden nach IFRS 9 erforderlich. Ebenso sind detaillierte Analysen der Übertragbarkeit von Basel II-Größen zwingend geboten.
In der aktuell 3. Phase des IFRS 9 wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen überarbeitet. Dies bringt das bilanzielle Hedge Accounting stärker in Einklang mit dem Risikomanagement. Wesentliche Neuerung des Entwurfs des IFRS 9 ist der Wegfall vordefinierter Effektivitätsbandbreiten und die verstärkte Ausrichtung auf die Hedge Ratio. So kann ggf. mittels einer Volumenanpassung der Grund- oder Sicherungsgeschäfte eine Anpassung der Hedge Ratio nach IFRS 9 erreicht werden.
Informieren Sie sich bei www.finanzchef.de über die Vorteile einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen nach IFRS 9.

finanzchef.de informiert über Neuigkeiten im Bereich der Bilanzierung, wie IAS/IFRS, US-GAAP, DRS, BilMoG und IFRS 9, der Bewertung, wie Basel III, Purchase Price Allocation, Due Diligence und Impairment Test, sowie im Rechnungswesen bzgl. Controlling und Planung, wie Fast Close, Unternehmenssteuerung und Prozessoptimierung.
nic media GmbH - Finanzportal
Nikolaos Pyrgidis
Sophienstr. 24 b
70178 Stuttgart
0711 3058949-0


Pressekontakt:
nic media GmbH
Kerstin Prahmann
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presse-k1@nic-media.de
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http://www.nic-media.de


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Im 1. Schritt wurden IFRS 9-Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung verabschiedet. Über das Geschäftsmodell und Cashflow-Eigenschaften muss nachgewiesen werden, dass eine Folgebewertung zu Amortised Cost zulässig ist. Dies erfordert die Analyse der Verträge. Auch die Umsetzung des Durchschauprinzips i.R.d. Kategorisierung von Verbriefungen nach IFRS 9 bedingt eine hohe Komplexität. Durch IFRS 9 können sich zahlreiche Umbewertungen von Finanzinstrumenten ergeben, die eine strategische Neuausrichtung der Bilanz- und GuV-Steuerung unumgänglich machen.
Die 2. Phase des IFRS 9 umfasst die Risikovorsorge. Sie ersetzt den "Incurred Loss-" durch ein "Expected Loss-Modell" auf Basis erwarteter Cashflows. Allerdings erfordern die Anpassungen an veränderte Erwartungen bei den Ausfallrisiken und an erwartete Zahlungsströme umfassende Modifikationen am bisherigen Wertberichtigungsprozess. Intensive Back-Testings werden nach IFRS 9 erforderlich. Ebenso sind detaillierte Analysen der Übertragbarkeit von Basel II-Größen zwingend geboten.
In der aktuell 3. Phase des IFRS 9 wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen überarbeitet. Dies bringt das bilanzielle Hedge Accounting stärker in Einklang mit dem Risikomanagement. Wesentliche Neuerung des Entwurfs des IFRS 9 ist der Wegfall vordefinierter Effektivitätsbandbreiten und die verstärkte Ausrichtung auf die Hedge Ratio. So kann ggf. mittels einer Volumenanpassung der Grund- oder Sicherungsgeschäfte eine Anpassung der Hedge Ratio nach IFRS 9 erreicht werden.
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